Jährlich erleiden ca. 700.000 Menschen Verbrennungen oder Verätzungen. Die Hautschädigungen werden in unterschiedliche Grade unterteilt:
Verbrennungen ersten Grades
Kleine, oberflächliche Verbrennungen, meist nur Hautrötungen. Diese Verletzung kann meist selbst behandelt werden. Kühlen oder das Auftragen einer kühlenden und entspanenden Hautsalbe genügen.
Verbrennungen zweiten Grades
Verbrennungen mit oberflächlicher Blasenbildung, sehr schmerzhaft. Als Sofortmaßname sollte die betroffende Haut gekühlt werden.
Verbrennungen dritten und vierten Grades
Sie zeichnen sich durch große Teile abgestorbenes Gewebe (Nekrosen) aus. Die Schmerzempindlichkeit ist durch die Schädigung der Leitungsbahnen des Nervensystems stark vermindert. Oberhaut und Lederhaut sind völlig zerstört. Die Behandlung dieser Verletzung muss im Krankenhaus erfolgen.
Wichtig: Bei Kopf- oder Handverbrennungen immer gleich ins Krankenhaus, denn es droht ein Schock