Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrspurigen Fahrbahnen. Die anderen Verkehrsteilnehmer schaffen sie bei Rückstau hinter einer Unfallstelle zwischen dem linken und dem
rechts daneben liegenden Fahrstreifen.
Bei
zweispurigen Autobahnen muss die Rettungsgasse zwischen den linken und rechten Fahrstreifen gebildet werden. Bei dreispurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen linken und mittleren
Fahrstreifen gebildet.
Wer
die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Für Schäden, die an einem Fahrzeug entstehen, weil keine ausreichende Rettungsgasse gebildet wurde, haftet der
Fahrer; hilfsweise der Fahrzeughalter.
Auf zweispurigen Autobahnen zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse bilden.
Bei einer dreispurigen Autobahn zwischen der mittleren und der linken Spur die Rettungsgasse bilden.
Denken Sie daran: Vielleicht benötigen SIE eines Tages einmal die Hilfe der Feuerwehr - und sind dankbar, wenn diese schnell zu IHNEN kommen kann.